Das neue Vereinsrecht 2002 und die Auswirkungen auf die Elternvereine
Musterstatuten für Elternvereine an Schulen mit Schulforum
Passen sie ihre EV- Statuten, wenn erforderlich, an (bis spätestens 30. Juni 2006).
Die Meldung der gewählten Funktionäre an die Vereinsbehörde (Obmann/Obfrau; SchriftführerIn; KassierIn; die StellvertreterInnen und die zwei RechnungsprüferInnen - in Summe 8 Personen) muß bereits schon seit Sommer 2002 mit allen Daten der gewählten Funktionäre erfolgen:
Vorname, Nachname; Funktion; Geburtsdatum; Geburtsort; Adresse; Datum der Wahl.
Zum neuen Vereinsrecht auch Informationen des Innen- und Finanzministeriums:
Das neue Vereinsrecht 2002 ein pdf Dokument des Innenministeriums
Die Broschüre des Finanzministeriums aus abgabenrechtlicher Sicht dazu: