Der erfolgreiche Abschluss der 4. bzw. 8. Schulstufe ist, bis auf Sonderfälle (zB: noch kein Schulbesuch in Österreich, Besuch der Polytechnischen Schule) Grundvoraussetzung für die Aufnahme,

wobei gemäß § 28 Abs. 3 SchUG für die Aufnahme in die 1. Stufe einer mittleren oder höheren Schule die Beurteilungen einiger Pflichtgegenstände nicht in Betracht gezogen werden müssen: