Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Das neue Schuljahr bringt neben bekannten Routinen auch einige Neuerungen.

Ab dem dritten Schultag (Mittwoch) muss laut Schulunterrichtsgesetz der lehrplanmäßig vollständige Unterricht stattfinden und ein entsprechender Stundenplan für jede Klasse vorliegen.
Die Unterrichtsdauer an den ersten beiden Schultagen ist im Bundes-gesetz nur vage beschrieben und war an manchen Schulen sehr gering.
Für alle steirischen Pflichtschulen konnten wir für die ersten beiden Schultage nun endlich eine verbindliche Regelung durchsetzen:
Mindest-Unterrichts-Dauer
am ersten Tag: 4 Stunden*,
am zweiten Tag: VS 4 Stunden, alle anderen 5 Stunden. Diese Regelung wurde in einer Besprechung aller Bezirksschulinspektor/inn/en mit Frau LSI Helga Thomann und Herrn LSI Hermann Zoller getroffen und festgelegt, und so erwarten wir eine lückenlose Umsetzung derselben.
* An manchen Schulen könnte es sein, dass die Information über den Ablauf des ersten Schultages vor der Festlegung der Mindest-Dauer ergangen ist und die Lehrpersonen keine so kurzfristige Umstellung bewältigen können. Dort wird die vereinbarte Regelung erst am zweiten Tag wirklich greifen.
Findet ein Schülergottesdienst statt, muss für alle Kinder, die den Gottesdienst nicht besuchen, Unterricht stattfinden. Kinder, die am Gottesdienst teilnehmen, dürfen nur für die Dauer des Gottesdienstes dem Unterricht fernbleiben.
Ein Schülergottesdienst darf nicht zu einem kürzeren Unterrichtstag führen.

Die Änderung des Bundesschulaufsichtsgesetzes (in Kraft mit 1.9.2012) verpflichtet die Unterrichtsministerin zur Einrichtung eines Qualitätsmanagements, das alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen umfasst. Darin ist ein Nationaler Qualitätsrahmen vorgesehen, der unter Mitwirkung von Schulpartnern zu erstellen ist.
Für die einzelnen Schulen sind Entwicklungspläne, Qualitätsberichte und –programme vorzusehen.

Die Hauptschule ist –nach derzeitigem Stand- endgültig ein Auslaufmodell, alle noch bestehenden Hauptschulen werden in den nächsten Jahren in Neue Mittelschulen (NMS) umgewandelt. Die für die NMS im Schulversuch zugestandenen Regelungen verlieren schlagartig auch für alle bestehenden NMS-Klassen ihre Gültigkeit.
Das „Zugpferd AHS-Lehrplan“ hat seine Schuldigkeit getan und ist nun gestrichen. Eltern haben einem Modell das Vertrauen geschenkt, auf halbem Weg wird es beendet und sie können nun auf die Änderung nicht mehr reagieren.

Für zukünftige NMS-Schüler/Innen wird es (anfangs) schwieriger, eigene Leistung im Vergleich zum Anspruchsniveau einer höheren Schule richtig einzuschätzen. Das bisherige Formular des Landesschulrats für Stmk. ist als aussagekräftige ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung nicht geeignet. Zur NMS-Entwicklungs-begleitung wurde ein neues Zentrum gegründet: das Zentrum für lernende Schulen
Dort wird voraussichtlich bis Weihnachten eine neue Vorlage für diese Leistungsbeschreibung erarbeitet.

weitere Themen:
Weitergabe von personenbezogenen Daten an EV
Beiziehung einer Vertrauensperson
Acht Fehler-Nicht genügend,
Wir freuen uns auf eine rege Zusammenarbeit und wünschen ein erfolgreiches Schuljahr.