Das NMS-Umsetzungspaket BGBl. II Nr. 185/2012 v. 30.5.2012
enthielt auch die Verordnung mit der die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen erlassen wurden. Lehrplan-Allgemeiner Teil und Stundentafel

Ausmaß für Schularbeiten auf 6 UE erhöht

Seite 15: Dritter Teil Punkt 4:
In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil (enthält die LP für die einzelnen Gegenstände) Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen* über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der

Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt
vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die

Anzahl der Schularbeiten
vier bis sechs.

Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

* Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt - vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen - durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

Beruforientierung muss zumindest 1 "eigene" Stunde bekommen

zu finden in der Fußnote *6) Vierter Teil Stundentafeln:

In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4 Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
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soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen (ohne Führung eines Schwerpunkts) -Änderungen:

Geometrisch Zeichnen kein Pflichtgegenstand mehr

Anzahl der Stunden für Deutsch und Mathematik um je 1h verringert

Stundenzahl für BiUk, ME, BE, WE, BS um je 1h erhöht

Stundenzahl für Ernährung und Haushalt von 3 auf 1 h herabgesetzt.

Infos zu "Schulautonome LP-Bestimmungen"

Stundentafeln-sofern keine schhulautonomen Regelungen bestehen