Liebe Leserinnen und Leser!
Mit Beginn des Kalenderjahres wurden einige wesentliche Ănderungen wirksam, die wir Ihnen auf den nĂ€chsten Seiten zusammengefasst haben.
Gegen die Entscheidungen/Bescheide der Schulbehörde ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.
Organe der Schule entscheiden (nur) im Provisorialverfahren. Durch Widerspruch wird die Entscheidung auĂer Kraft gesetzt und die zustĂ€ndige Schulbehörde muss mit Bescheid entscheiden.
Bis 1. August 2014 bleibt die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr allgemein bildende Pflichtschulen bei den BezirksschulrĂ€ten. Danach wird es keine BezirksschulrĂ€te mehr geben. Die zustĂ€ndige Schulbehörde ist dann fĂŒr alle Schulen (ausgenommen Zentrallehranstalten) der Landesschulrat.
Diese AblÀufe werden sicher Auswirkungen auf die Transparenz bei der Umsetzung der Lehrplanvorgaben, der Vorschriften zur Leistungsbeurteilung, und Vollziehung weiterer Gesetze haben.
Der Bildungserfolg hĂ€ngt maĂgeblich davon ab, was in den Bildungs-einrichtungen passiert.
Dass fĂŒr den Schulerfolg mehr als nur Alltagssprache erforderlich ist und mehr als nur einzelne Buchstaben und Wörter erkennen Können, hat sich âherumgesprochenâ und zu zahlreichen MaĂ-nahmen gefĂŒhrt:
Bildungssprache, Nachhaltigkeit, FrĂŒhförderung sind Begriffe, die immer mehr mit Leben erfĂŒllt werden.
Sprachförderung in Kindergarten und Schule ist zum zentralen Thema geworden. Alle PĂ€dagogInnen aller Bildungseinrichtungen tragen hier Verantwortung, dass fĂŒr alle Kinder der Zugang zu Bildung geebnet wird.
Wesentlich fĂŒr die Umsetzung der Vorhaben ist die Anwesenheit der Kinder und aktive Teilnahme am Bildungsprogramm von Kindergarten und Schule. Neben der ĂberprĂŒfung der Anwesenheit sind auch die Fortschritte zu erfassen.
FĂŒr Schulpflichtige wurde ein 5-Stufen-Plan in Kraft gesetzt, der die Schule verpflichtet, bei lĂ€ngerer nicht gerechtfertigter Abwesenheit von Kinder und Jugendlichen zu reagieren und planmĂ€Ăig vorzugehen.
Durch verschiedene Tests und Erhebungen werden Daten fĂŒr eine regelmĂ€Ăige nationale Bildungsberichterstattung erhoben.
Jugendliche und Erwachsene haben die Möglichkeit, den Pflichtschulabschluss nachzuholen.
FĂŒr die Neue Mittelschule gibt es einige deutliche Hinweise des zustĂ€ndigen Landesschulinspektors:
ï· Die ergĂ€nzende differenzierende Leistungsbeschreibung (EDL) ist nur mehr gemeinsam mit dem Jahreszeugnis auszustellen, auf der 8. Schulstufe jedoch gemeinsam mit dem Semesterzeugnis.
ï· Alle bestehenden NMS mĂŒssen ĂŒber eine funktionierende Homepage verfĂŒgen, auf der sie als NMS ausgewiesen sind.
AuĂerdem ist ein eigener Bereich âDirektionâ vorzusehen, der eventuell Leitgedanken, jedoch zumindest
den Namen der Schulleitung, die Anschrift, die telefonische Erreichbarkeit und sowie die Direktionsemail beinhaltet (2. Satz gilt auch fĂŒr Hauptschulen und PTS).
ï· Kind-Eltern-Lehrer-GesprĂ€che (KEL) und Elternsprechtag (ESP): FĂŒr die Umsetzung der KEL-GesprĂ€che gelten in Verbindung mit den zwei verpflichtenden
Elternsprechtagen folgende Varianten:
o zweimal jÀhrlich in Kombination KEL/ESP
o ein ESP + einmal KEL/ESP oder
o KEL ohne Kombination mit zwei ESP
Am 12. MĂ€rz 2014 findet um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung fĂŒr Eltern/- vertreter statt âsiehe letzte Seite.
Wir freuen uns auf Feedback und VorschlÀge:.
Ilse Schmid, ilse.schmid@elternbrief.at
Graz, 14. Februar 2014
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